Verbraucherstreitbeilegung
1. Außergerichtliche Streitbeilegung
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) können Verbraucher Streitigkeiten mit einem Unternehmen vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle außergerichtlich beilegen. Das Verfahren ist für den Verbraucher in der Regel kostenlos. Soweit zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist oder sich hierzu bereit erklärt hat, ist die nachfolgend genannte Stelle zuständig (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG).
2. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
3. Voraussetzungen und Vorgehen
Bevor Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
- Richten Sie zunächst eine schriftliche Beschwerde an unseren Kundenservice unter ; wir antworten innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb eines Monats.
- Führt die Beschwerde nicht zu einer für Sie zufriedenstellenden Lösung, können Sie den Antrag bei der oben genannten Stelle stellen — soweit eine Teilnahme besteht — oder Ihre Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.
Die Streitbeilegung nimmt Ihnen keinen Rechtsweg: Sie können jederzeit das zuständige Gericht anrufen, siehe § 15 der AGB.
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis dorthin ist daher nicht mehr möglich.





