Gesetzliche Gewährleistung
Für alle auf de.elettia.com verkauften Produkte gelten die gesetzlichen Mängelrechte des deutschen Rechts (§§ 434 ff. BGB). Sie sind kostenlos, bestehen neben jeder Herstellergarantie und können gegenüber Verbrauchern weder verkürzt noch ausgeschlossen werden.
1. Gesetzliche Mängelrechte (Gewährleistung)
Für alle Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistung) nach §§ 434 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Ansprüche wegen eines Mangels verjähren bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Rechte bestehen unabhängig von einer etwaigen Herstellergarantie und werden durch sie weder verkürzt noch eingeschränkt.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der Ware, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Ablieferung mangelhaft war (§ 477 BGB). In diesem Zeitraum müssen Sie als Verbraucher nur den Mangel nachweisen, nicht den Zeitpunkt seines Entstehens.
Bei Waren mit digitalen Elementen schuldet der Verkäufer außerdem die Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, während des Zeitraums, den Sie aufgrund der Art und des Zwecks der Ware erwarten können (§ 475b BGB).
Ist die Ware mangelhaft, können Sie Nacherfüllung verlangen und dabei zwischen der Beseitigung des Mangels (Reparatur) und der Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) wählen (§ 439 BGB). Die Nacherfüllung erfolgt für Sie kostenfrei, einschließlich der Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie Ihnen unzumutbar, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern (§§ 437, 440, 441 BGB). Bei einem unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen; die Minderung bleibt möglich.
Daneben können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§§ 280, 284 BGB).
Diese Rechte ergeben sich aus den §§ 434 bis 445c und 474 bis 479 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Von ihnen kann vor Mitteilung eines Mangels nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden (§ 476 BGB).
2. Arglistig verschwiegene Mängel
Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt statt der zweijährigen Frist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die erst mit Ihrer Kenntnis vom Mangel beginnt (§ 438 Abs. 3 BGB in Verbindung mit §§ 195, 199 BGB). Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Mängelrechte ist in diesem Fall unwirksam (§ 444 BGB).
Diese Regel ergänzt die zweijährige Frist: Ein Mangel, der Ihnen beim Kauf bewusst verschwiegen wurde, kann auch nach Ablauf der zwei Jahre geltend gemacht werden, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von ihm erfahren haben.
3. So machen Sie die Gewährleistung geltend
- Schreiben Sie an unter Angabe Ihrer Bestellnummer, des betroffenen Produkts und einer Beschreibung des Mangels. Fügen Sie nach Möglichkeit ein Foto oder ein kurzes Video bei.
- Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen mit einer Rücksendeadresse und einem vorfrankierten Versandetikett. Die Rücksendung geht zu unseren Lasten im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
- Wir führen die Reparatur oder die Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist — in der Regel innerhalb von dreißig Tagen nach Ihrer Anfrage — kostenfrei und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie durch.
- Können wir innerhalb dieser Frist weder reparieren noch ersetzen, können Sie den Kaufpreis mindern und das Produkt behalten, oder vom Vertrag zurücktreten und gegen Rückgabe des Produkts den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.
Außer Ihrer Bestellnummer verlangen wir keine Rechnung und keinen anderen Kaufnachweis: Wir bewahren den Verlauf Ihrer Bestellungen auf.
4. Herstellergarantie
Manche Hersteller gewähren eine Garantie, deren Dauer und Umfang in der mit dem Produkt gelieferten Dokumentation stehen (§ 479 BGB). Sie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte und ersetzt sie nie: Sie können sich im Rahmen der Gewährleistung immer an uns wenden, auch wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist.
5. Ersatzteile
Die Dauer, während der die für die Nutzung des Produkts unerlässlichen Ersatzteile auf dem Markt verfügbar sind, teilt uns der Hersteller mit — für Smartphones und Tablets ist sie seit dem 20. Juni 2025 durch die EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 vorgeschrieben. Fragen Sie uns vor dem Kauf danach: Wir geben weiter, was der Hersteller uns mitgeteilt hat, oder die Tatsache, dass er es nicht mitgeteilt hat — wir nennen keine Dauer, die uns niemand genannt hat.
Die Reparierbarkeit jedes Produkts ist außerdem auf der Seite Reparierbarkeit dokumentiert.





