Reparierbarkeit
1. Die europäische Reparierbarkeitsklasse
Seit dem 20. Juni 2025 tragen Smartphones und Tablets in der EU ein Energielabel, auf dem neben der Energieeffizienz eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E steht (delegierte Verordnung (EU) 2023/1669). Daneben stehen die Akkulaufzeit, die Anzahl der Ladezyklen, die Schutzart und die Sturzfestigkeit. Wo der Hersteller diese Werte veröffentlicht, zeigen wir sie auf der Produktseite — und nur diese.
Die Klasse wird vom Hersteller nach einer EU-weit einheitlichen Methode ermittelt; sie berücksichtigt unter anderem die Zerlegbarkeit, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Reparaturanleitungen und die Software-Updates.
2. Der Reparierbarkeitsindex auf 10
Auf manchen Produktseiten sehen Sie zusätzlich einen Reparierbarkeitsindex auf einer Skala bis 10. Das ist der französischeindice de réparabilité, den der Hersteller für bestimmte Gerätekategorien — Smartphones, Notebooks, Fernseher, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger — nach dem französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz veröffentlicht. In Deutschland ist er nicht vorgeschrieben; wir zeigen ihn, wenn der Hersteller ihn veröffentlicht hat, weil er eine nachvollziehbare Information ist.
Der Hersteller berechnet ihn aus fünf Kriterien:
- Dokumentation — Dauer, während der der Hersteller technische Unterlagen und Reparaturhinweise kostenlos bereitstellt.
- Zerlegbarkeit — Leichtigkeit des Zerlegens, Art der Befestigungen, benötigte Werkzeuge.
- Verfügbarkeit von Ersatzteilen — Dauer der Herstellerzusage und Lieferzeit.
- Preis der Ersatzteile — Verhältnis zwischen Ersatzteilpreis und Preis des Neugeräts.
- Spezifisches Kriterium — je Kategorie unterschiedlich: bei einem Smartphone zum Beispiel Fernunterstützung und die Möglichkeit, die Software zurückzusetzen.
Die detaillierte Berechnungstabelle wird vom Hersteller erstellt und ist auf Anfrage erhältlich: Schreiben Sie an unter Angabe der Artikelnummer, wir leiten sie Ihnen weiter.
3. Zwei Systeme, keine Umrechnung
Die EU-Klasse und der Index auf 10 folgen nicht derselben Methode. Wir leiten nie das eine aus dem anderen ab: Eine Umrechnung wäre eine von uns erfundene Information. Fragen Sie uns nach diesen Werten für einen Artikel, teilen wir Ihnen die vom Hersteller veröffentlichten mit, und nur diese.
4. Wenn es keine Angabe gibt
Manche Produkte fallen in keine dieser Kategorien: Dann wird keine Klasse und kein Index ermittelt, was normal ist und nichts über ihre Reparierbarkeit aussagt. Andere unterliegen der Pflicht, aber der Hersteller hat den Wert noch nicht veröffentlicht. In diesem Fall sagen wir Ihnen das so, statt eine Note zu nennen, die niemand berechnet hat: Eine erfundene Note wäre eine falsche Umweltaussage.
5. Reparieren statt ersetzen
Bevor Sie an einen Ersatz denken, prüfen Sie, ob Ihr Gerät noch unter die gesetzliche Gewährleistung fällt: Die Nacherfüllung ist zwei Jahre lang kostenlos. Ersetzen Sie Ihr Gerät dennoch, nehmen wir das alte kostenlos zurück — siehe Altgeräterücknahme.





